04.08.2020 - 11 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es ist im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen ist abzuprüfen, ob Dachbegrünungen eingesetzt werden. An den Grundstücksgrenzen sollen Hecken gepflanzt werden. Im Geltungsbereich ist teilweise ein Nachbargrundstück mit einbezogen. Seitens des Planungsbüros wurde erklärt, dass dieses Nachbargrundstück nicht bei der Berechnung der GRZ und GFZ einbezogen worden ist. Die Gebäude haben sich verändert. Seitens des Bauausschusses wird die Frage aufgeworfen, welche Möglichkeiten für die Gemeinde bestehen. Die gewünschten Gebäude zwingend umzusetzen. Die Planungsinstrumente dazu werden diskutiert.

 

Im Weiteren stellt Frau Matschke den Antrag, den Bebauungsplan umzuwandeln in ein vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Bauausschussvorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten:  durch die "Ostseeallee" sowie durch die bebauten Grundstücke
   Ostseeallee 38, 40a und 40b, 42b sowie durch das unbebaute
   Grundstück zwischen Ostseeallee 40b und 42b, 

-          im Südosten:  durch die Zufahrtsstraße zum Reitstall bzw. zum öffentlichen
   Parkplatz am Reitstall,

-          im Südwesten: durch die Flächen des öffentlichen Parkplatzes am Reitstall
   sowie Grünland- bzw. Weideflächen,

-          im Nordwesten: durch Grünland- bzw. Weideflächen und das bebaute Grund-                              stück Ostseeallee 32.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage