04.08.2020 - 12 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende erklärt sich befangen. Herr Klein übernimmt die Sitzungsleitung.

Im Textteil ist explizit das Schwimmbad zu sichern. Ebenfalls der zu schaffende, öffentliche Weg.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch die Strandpromenade und das Flurstück 9/79 Flur 3 der                                           Gemarkung Tarnewitz, 

-          im Osten:  durch das Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 3a, 3b, 5a, 5b, 5c,                              7a, 7b, 7c sowie dem davon nördlich vorhandenen Wald,

-          im Süden:  durch die Straßen "Ostseeallee" und "Tarnewitzer Huk" sowie                              die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 7a bis 10b,

-          im Westen:  durch die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 1a bis 6b.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c inklusive der zugehörigen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Steigmann wieder am Sitzungsablauf statt.

 

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Anlagen zur Vorlage