11.08.2020 - 5.5 Tempolimit im Stadtgebiet

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Es wird angesprochen, dass die Lärmbelästigung, insbesondere in der Wismarschen Straße/Boltenhagener Str. durch den Autoverkehr sehr hoch ist und sich somit störend auf die Anlieger auswirkt. Grundsätzlich sollte überlegt werden, ob nicht eine Tempobegrenzung auf 30 km/h angezeigt wäre.

Der Bürgermeister berichtet, dass bereits für einige Straßen ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung gestellt ist. Man sollte nun abwarten, wie die Bewilligungsbehörde (Landkreis) entscheidet.

Eine Begrenzung auf 30 km/h im ganzen Stadtgebiet wäre wünschenswert.

Ggf. steigen die Chancen auf die Genehmigung eines Tempolimits, wenn die Einstufung als Erholungsort erfolgt ist.