11.08.2020 - 5.3 Japanischer Knöterich und Bärenklau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Di, 11.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Die Verwaltung erklärt, dass der japanische Knöterich im Gegensatz zum Riesen-Bärenklau weder giftig noch gefährlich ist. Es können somit nicht die Grundstückseigentümer aufgefordert werden, den Knöterich zu bekämpfen.
Bezüglich der Beseitigung des Riesen-Bärenklaus möchte der Ausschuss wissen, wann die Schreiben an die Grundstückseigentümer herausgegangen sind und welche Frist ihnen gesetzt worden ist.