Die Verwaltung wird gebeten, die Eigentümer im Allgemeinen auf die Straßenreinigungssatzung hinzuweisen. Es wird beobachtet, dass diese in verschiedenen Fällen nicht eingehalten wird.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sind mit der Straßenkontrolle des Straßenreinigungspflicht stetig beauftragt