Der Standort und die Zeitbegrenzung müssen überprüft werden.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Die Saisonausschilderung 30 km/h ist bereits seit 20 Jahren ohne Zeitangabe bestehend. Die Standorte der Beschilderung wurden im Rahmen zweier tödlicher Verkehrsunfälle verkehrsrechtlich festgestellt.