10.03.2020 - 9 Bebauungsplan Nr. 14 "Ehemaliges Asylbewerberhe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 mit der Gebietsbezeichnung „Ehemaliges Asylbewerberheim sowie anschließende zentrale Lagen“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,2 ha liegt zentral in der Ortslage Kalkhorst und umfasst die Flurstücke 8/6, 10/20, 10/39, 10/40, 146/10, 275, 276 (teilweise), 280 und 282 der Flur 2, Gemarkung Kalkhorst. Er ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
  2. Das Planungsziel besteht in der Beseitigung einer Baulücke und der Wiedernutzbarmachung von Flächen im Zentrum der Ortslage. Es soll neuer Dauerwohnraum erschlossen werden. Planungsrechtlich wird dies durch die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorbereitet.
  3. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom heutigen Tage hebt die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 14 vom 29.11.2005 auf.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt März.  

 

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Anlagen zur Vorlage