10.03.2020 - 13 Ortslage Dönkendorf Außenbereichssatzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neick informiert ausführlich zum Sachverhalt.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich des südwestlichen Ortsrandes der Ortslage Dönkendorf nach § 35 Abs. 6 BauGB.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der städtebaulichen Abrundung und Ordnung der Ortslage.

Der Geltungsbereich der bebauten Bereiche im Außenbereich mit einer Größe von rund 0,5 ha stellt den südwestlichen Ortsrand der Ortslage Dönkendorf dar und umfasst die Flurstücke 96, 98 (teilweise), 99 (teilw.), 100 (teilw.) und 101 (teilw.) der Flur 2, Gemarkung Dönkendorf. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss an zuständiges Planungsbüro weitergeleitet.  

 

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Anlagen zur Vorlage

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