28.01.2020 - 13.5 Uferbepflanzung Tarnewitzer Bach

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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In der Biota-Studie wurde zur Verbesserung der Qualität des Tarnewitzer Baches vorgeschlagen, eine Uferbepflanzung durchzuführen. Dies könnte als eine Ausgleichsmaßnahme gelten. Seitens des Wasser- und Bodenverbandes wurden bereits Investoren angesprochen. Wünschenswert wäre, dass diese Ausgleichsmaßnahme eigenen Investitionen in der Gemeinde zugutekommt.

 

Seitens der Verwaltung ist der Vorgang aufzuarbeiten und eine Beschlussvorlage vorzubereiten.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde erstellt, siehe BVL Nr. 13978-1.