28.01.2020 - 11 Schaffung von Lösungsmöglichkeiten für Ausgleic...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Der Bauausschussvorsitzende, Herr Michael Steigmann, erläutert die Hintergründe dafür, dass dieser Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung aufgenommen worden ist. Ausgleichsflächen, die mit geeigneten Maßnahmen bestückt sind, fehlen in der Gemeinde. Sinnhaft wäre es, Ausgleichsmaßnahmen grundsätzlich im Gemeindegebiet umzusetzen. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass der Flächenverlust für Ausgleichsmaßnahmen nicht vollumfänglich zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Beschlussvorlage vorzulegen, die die gemeindeeigenen Flächen darstellt und die geeignet sind für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt über zwei Ausgleichsbebauungspläne (A1, A2). Die in diesen Flächen erfolgten Maßnahmen können als Ausgleichsmaßnahmen für gemeindeeigene Projekte genutzt werden.

Für beide Flächen wird eine Dokumentation über die für Projekte veranschlagten Flächen bzw. die noch zur Verfügung stehende Fläche geführt. Nach aktuellem Stand stehen in beiden Ausgleichsbebauungsplänen noch Flächen zur Verfügung:

A1: 1,1 ha (ursprünglich zur Verfügung stehende Fläche: 2,95 ha)

A2: 7,8 ha (ursprünglich zur Verfügung stehende Fläche: 14,3 ha)

In Anlage befindet sich zudem eine Übersicht über alle gemeindeeigenen Flächen. Inwieweit diese für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen kann durch die Verwaltung inhaltlich nicht erörtert werden.

29.04.2020  07:49:30    Hettenhaußen, Antje 

Vermerk:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt über zwei Ausgleichsbebauungspläne (A1, A2). Die in diesen Flächen erfolgten Maßnahmen können als Ausgleichsmaßnahmen für gemeindeeigene Projekte genutzt werden.