28.01.2020 - 8 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Datum:
- Di, 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich im östlichen Bereich der Ortslage Tarnewitz und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch das an der Tarnewitzer Straße gelegene Grundstück mit der Hausnummer 5b (Flurstücke 16/26, 16/27),
- im Osten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Tarnewitzer Straße mit den Hausnummern 4 und 5 (Flurstücke
16/14 und 16/13),
- im Süden: durch das Grundstück Tarnewitzer Straße mit der Hausnummer 6a (Flurstück 16/34),
- im Westen: durch die Tarnewitzer Straße (Erschließungsstraße).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über die Satzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt ist.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 5 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Danny Holtz, Herr Mirko Klein, Herr Wolfgang Kupsch, Herr Harald Koop, Herr Chr. Schmiedeberg
Nach der Beratung und Abstimmung nehmen die Herren wieder in den Sitzungsreihen Platz.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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