28.01.2020 - 6 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 41...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Datum:
- Di, 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungsplan Nr. 41, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 41 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten: durch die Klützer Straße (L 03),
- im Nordosten: durch das Grundstück Klützer Straße 3, durch das Grundstück
der Kita "Strandkinnings" in der Klützer Straße 5a,
- im Südosten: durch die Parkanlage nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße
sowie durch die Gehölzfläche des Grundstücks Rudolf-
Breitscheid-Straße 10,
- im Südwesten: durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen sowie
durch die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 5 und 6.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt ist.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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