16.01.2020 - 6 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lederer zeigt hier ihre Befangenheit an. Sie ist Vertreterin der Bauherren.

 

Herr Mahnel geht auf die einzelnen Stellungnahmen ein. Es kommt von Seiten der Ausschussmitglieder zu Bedenken, hinsichtlich der Zufahrt. Hier erklärt Herr Mahnel, dass im weiteren Verfahren die Zufahrts- und Knotenpunktausbildung zur L01 geprüft wird. Auf Anregung wird hier ebenfalls geprüft, die Zufahrt zum Campingplatz über das angrenzende Privatgrundstück parallel zur L03 vorzunehmen. Weiterhin wird von Seiten der Ausschussmitglieder darauf hingewiesen, dass bei den anreisenden Wohnmobilen darauf zu achten ist, dass eine ausreichende Rückstaufläche als Pufferzone vorgehalten wird.

 

Abschließend geht Herr Mahnel darauf ein, dass eine erneute Änderung des FNP notwendig sein wird. Im jetzigen Stadium sollte hierauf verzichtet werden. Es wird versucht die Änderung des FNP in einem späteren Vorhaben mit zu realisieren.

 

Anschließend stellt Herr Holst den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Kerstin Lederer