10.12.2019 - 6 B- Plan Nr. 45 "Beachlounge" der Gemeinde Ostse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Di, 10.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 "Beachlounge" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch Flächen, die als Strand genutzt werden,
- im Südosten: durch die Seebrücke,
- im Südwesten: durch die Düne,
- im Nordwesten: durch Flächen, die als Strand genutzt werden.
- Der Vorentwurf in Form des städtebaulichen Konzeptes wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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