19.12.2019 - 7 B- Plan Nr. 26 "Ortslage Warnkenhage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kalkhorst
- Datum:
- Do, 19.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bosch betritt den Sitzungssaal. Es sind nun 10 von 13 Gemeindevertretern anwesend.
Herr Meding erklärt sich für befangen.
Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Hufmann vom Planungsbüro. Herr Hufmann erläutert den Sachverhalt und beantwortet alle Fragen seitens der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertreter tauschen diesbezüglich ihre Meinungen aus.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 mit der Gebietsbezeichnung “Ortslage Warnkenhagen“ nach § 30 Abs. 3 BauGB als einfachen Bebauungsplan.
- Das Planungsziel besteht in dem Sicherung der Wohnfunktion in der Ortslage Warnkenhagen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von rund 21,3 ha stellt den Ortskern der Ortslage Warnkenhagen dar und umfasst die Flurstücke 1, 2, 3, 5, 7/1, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16, 17, 19, 20/1, 20,/2, 21 (teilweise), 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30/1, 30/2, 30/3, 31, 32, 34, 35/1, 35/2, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43/1, 43/2, 45, 48, 49, 50, 51, 52, 56/1, 56/2, 56/3, 56/4, 57/1, 57/2,60 (teilw.) 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68/1, 68/2, 68/3, 71, 72, 73, 74, 75, 84/1, 84/2, 85, 86/1, 86/2, 86/3, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94 und 95 der Flur 2, Gemarkung Warnkenhagen sowie 63 (teilw.), 66/1, 66/2, 66/3, 66/4, 66/5, 71, 72 und 85 der Flur 3 Gemarkung Warnkenhagen. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 13 |
davon anwesend: | 10 |
Zustimmung: | 9 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Maximilian von Meding