21.11.2019 - 3 Änderungsanträge und Bestätigung der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do, 21.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
1. Herr Steigmann stellt den Antrag, den TOP 11 von der Tagesordnung zu nehmen, da dieser im Bauausschuss zurückgestellt wurde.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
2. Des Weiteren stellt Herr Steigmann den Antrag, den TOP 28 von der Tagesordnung zu nehmen. Seitens der anwesenden Gemeindevertreter wird das Für und Wider besprochen. Herr Wardecki erklärt, warum er den TOP nochmals aufgegriffen hat und lässt über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt, somit bleibt der TOP 28 auf der Tagesordnung.
3. Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag, den TOP 17 von der Tagesordnung zu nehmen. Er teilt mit, dass bereits in den Sitzungen des Sozialausschusses am 09.05.2019 und 16.10.2019 Beschlussempfehlungen gegeben wurden, wie die finanziellen Mittel verteilt werden sollen. Gemäß § 7 Abs. 2 j) der Hauptsatzung entscheidet der Bürgermeister über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbanden bis zu einer Höchstgrenze von 1.000,00 € pro Antrag. Zu diesen Zuschussanträgen soll der Bürgermeister die Stellungnahme des Sozialausschusses einholen, so wie in der Sitzung am 16.10.2019 geschehen.
Herr Wardecki weist darauf hin, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.09.2019 beantragt wurde, die Aufteilung der eventuell verbleibenden Mittel soll seitens des Bürgermeisters und den Gemeindevertretern vorgenommen werden.
Nach längerer Diskussion lässt Herr Wardecki über den Antrag von Herrn Chr. Schmiedeberg, den TOP von der Tagesordnung zu nehmen, abstimmen. Dem Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen nicht gefolgt. Somit bleibt der TOP 17 auf der Tagesordnung.
Herr Chr. Schmiedeberg weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass kein Antrag vorliegt, dass die Gemeindevertretung die Beschlussfassung an sich zieht und somit § 22 KV M-V greift, wo es heißt, es ist ein Beschluss der Mehrheit aller Gemeindevertreter erforderlich. Mit der vorherigen Abstimmung wurde nicht die Mehrheit erreicht.
Es wird festgestellt, dass der Tagesordnungspunkt 17, unter Zugrundelegung des Verweises auf § 22 KV M-V, von der Tagesordnung genommen wird.