26.10.2020 - 8 1. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Klütz vo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert zum Sachverhalt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019 in der folgenden Fassung:

 

- Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an der nachfolgend benannten Bekanntmachungstafel: Am Markt/ Ecke Schloßstraße in 23948 Klütz.

Die Aushangfrist beträgt 14 Tage, wobei der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung nach Satz 3 ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Verantwortlich für die Veröffentlichung ist die Verwaltung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Bekanntmachung der 1. Änderung der Hauptsatzung erfolgte am 10.11.2020.

 

 

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Anlagen zur Vorlage