09.12.2019 - 11 Beschluss über die Möglichkeit der nachträglich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen wo die Gelder hinfließen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass die Grundstückseigentümer den Ablösebetrag (welcher aus den bereits geschlossenen Ablösevereinbarungen resultiert) nachträglich entrichten können. Die Ermäßigung des Beitrages wird wegen Zeitablaufes von 20 % auf 10 % herabgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Wie beschlossen ausgeführt. Den Eigentümern wird die Möglichkeit mitgeteilt. Bis 24.01.2020 wurde eine Frist zur Rückmeldung eingeräumt.