20.11.2019 - 10.4 Hofkoppel

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Hier wurde der Asphalt aufgeschnitten. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Durch Telekom wurde der Baubeginn, Zierow Strandhaferweg 1 zum 25.05.2019 angezeigt. Die ausführende Firma Elektro Plath hat eine Aufgrabegenehmigung mit der Auflage "die geplante Maßnahme in geschlossener Bauweise durchzuführen erhalten. Einem Aufbruch der Straße wird nicht zugestimmt." Mit E-Mail vom 5.11.2019 teilte die Telekom mit, das weder neu gebaut, noch wird die vorhandene TK-Linie geändert, es werden lediglich Schaltarbeiten an unserer TK-Linie durchgeführt. 

Die Arbeiten sind nicht Zustimmungspflichtig nach § 68 TKG, deshalb eine Baubeginnanzeige mit allen wichtigen Informationen zur Baumaßnahme. Weitere Erlaubnisse die sich aus den Straßengesetzen

(Sondernutzungen, Aufgrabescheine) ergeben und nach den Reglungen des TKG nicht einzuholen sind.

 

 

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