20.11.2019 - 16 Instandsetzungen von Brücken und Durchlässen: E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Boge beantragt, die Streichung des Bauwerkes Nr. 13, da es sich um kein gemeindliches Bauwerk handelt.

 

Es muss nunmehr eine Prioritätenliste erstellt und Kostenvoranschläge eingeholt werden.

 

Anschließend lässt Herr Boge über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Zierow beschließt folgendes:

 

Bauwerk Nr. 1 Durchlass i.Z.d. Straße von Eggerstorf nach Landstorf für den Graben 11:0:1

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.

Die Herstellung der Verkehrssicherungspflicht mittels Erneuerung der Geländer ist im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Es erfolgt eine Beauftragung von Planungsleistungen für die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises/Tragfähigkeitseinstufung (separate Beschlussfassung).

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 3 Durchlass i.Z.d. Straße von Eggerstorf nach Landstorf für den Graben 11:0:1

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 7 Durchlass von Zierow nach Landstorf für den Graben 11:0:1:/1/B

Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen. Die Herstellung des Geländers ist zu beauftragen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 12 Fußgängerbrücke i.Z.d. Weges von Proseken nach Zierow über den Graben 11:0:1

Der Neubau der Brücke ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 14 Durchlass von Proseken nach Zierow im Zuge des Grabens 11:0:1

Der Neubau des Durchlasses ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 

Bauwerk Nr. 16 Durchlass von Proseken in Richtung Zierow im Zuge des Grabens 11:0:1

Der Neubau des Durchlassrohres ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

8

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Zur Abstimmung fand am 06.01.2020 ein Termin mit der Gemeinde, der Verwaltung und einem Ingenieurbüro statt:

 

Bauwerk Nr. 1: Erneuerung im Rahmen der ökologischen Sanierung des Zierower Bachs 

 

Bauwerk Nr. 3: Instandsetzung über Flurneuordnungsverfahren

 

Bauwerk Nr. 7: Erneuerung im Rahmen der ökologischen Sanierung des Zierower Bachs

 

Bauwerk Nr. 12: Neubau über Tourismus.

 

Bauwerk Nr. 14: Neubau über Flurneuordnungsverfahren

 

Bauwerk Nr. 16: ist provisorischer Ersatz für Nr. 14, da dieser gesperrt ist. Sobald Nr. 14 erneuert ist, wird Nr. 16 entfernt. Deshalb ist ein Neubau des Bauwerks Nr. 16 nicht erforderlich.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4315&TOLFDNR=110710&selfaction=print