20.11.2019 - 16 Instandsetzungen von Brücken und Durchlässen: E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Verfasser: Antje Hettenhaußen
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zierow
- Datum:
- Mi, 20.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Zierow beschließt folgendes:
Bauwerk Nr. 1 Durchlass i.Z.d. Straße von Eggerstorf nach Landstorf für den Graben 11:0:1
Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.
Die Herstellung der Verkehrssicherungspflicht mittels Erneuerung der Geländer ist im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Es erfolgt eine Beauftragung von Planungsleistungen für die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises/Tragfähigkeitseinstufung (separate Beschlussfassung).
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 3 Durchlass i.Z.d. Straße von Eggerstorf nach Landstorf für den Graben 11:0:1
Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 7 Durchlass von Zierow nach Landstorf für den Graben 11:0:1:/1/B
Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen. Die Herstellung des Geländers ist zu beauftragen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 12 Fußgängerbrücke i.Z.d. Weges von Proseken nach Zierow über den Graben 11:0:1
Der Neubau der Brücke ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 14 Durchlass von Proseken nach Zierow im Zuge des Grabens 11:0:1
Der Neubau des Durchlasses ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 16 Durchlass von Proseken in Richtung Zierow im Zuge des Grabens 11:0:1
Der Neubau des Durchlassrohres ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Zur Abstimmung fand am 06.01.2020 ein Termin mit der Gemeinde, der Verwaltung und einem Ingenieurbüro statt:
Bauwerk Nr. 1: Erneuerung im Rahmen der ökologischen Sanierung des Zierower Bachs
Bauwerk Nr. 3: Instandsetzung über Flurneuordnungsverfahren
Bauwerk Nr. 7: Erneuerung im Rahmen der ökologischen Sanierung des Zierower Bachs
Bauwerk Nr. 12: Neubau über Tourismus.
Bauwerk Nr. 14: Neubau über Flurneuordnungsverfahren
Bauwerk Nr. 16: ist provisorischer Ersatz für Nr. 14, da dieser gesperrt ist. Sobald Nr. 14 erneuert ist, wird Nr. 16 entfernt. Deshalb ist ein Neubau des Bauwerks Nr. 16 nicht erforderlich.
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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