26.09.2019 - 10 Breitbandausbau im Gemeindegebiet

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Neick erläutert, dass es vermehrt Ärger mit der beauftragten Firma Lehmensiek und den von dieser Firma beauftragten Subunternehmern gibt. Es finden an den unterschiedlichsten Stellen im gesamten Gemeindegebiet Aufgrabungen statt, welche dann aber nicht wieder ordnungsgemäß verschlossen werden, insbesondere die Wiederherstellung der Gehwege etc.. Eine Kontrolle seitens der Amtsverwaltung wird nicht vernünftig durchgeführt. Es ist daher vorprogrammiert, dass im Nachhinein der Gemeine durch diese Schlechtleistungen immense Kosten entstehen werden.

 

Herr Neick teilt mit, dass er die Verwaltung gebeten hat, ihm Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wie z. B. von erteilten Aufgrabegenehmigungen. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, dass der Firma WEMAC eine „Pauschal-Genehmigung“ hinsichtlich der Aufgrabungen für ca. zwei Jahre erteilt wurde. Bei anderen Ämtern wird dies nicht so gehandhabt. Es ist durchaus möglich, für jede einzelne Maßnahme eine Aufgrabegenehmigung zu erteilen, um den Überblick nicht zu verlieren.

 

Nach längerer Diskussion wird folgende Festlegung getroffen:

 

Die Amtsverwaltung wird aufgefordert, ab dem 01.10.2019 für jede einzelne Maßnahme eine Aufgrabegenehmigung zu erteilen, Kautionszahlungen der Baufirmen zur Sicherung möglicher Ersatzvornahmen zu vereinbaren und eine Abnahme im Zusammenhang mit der Gemeinde Kalkhorst zu vereinbaren.

 

Dieser Festlegung wird einstimmig von den Gemeindevertretern zugestimmt.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Am 1.Oktober wurde seitens des Amtes Klützer Winkel ein Baustopp für den gesamten Bereich der Gemeinde Kalkhorst verhängt.

Erst nach erfolgreicher Abnahme der abgearbeiteten Mängel werden weitere Aufgrabegenehmigungen erteilt. Für jede einzelne Maßnahme wird ab sofort, wie durch die GV festgelegt, eine Aufgrabegenehmigung erteilt.