24.10.2019 - 24 Antrag der CDU-Fraktion zur Aufnahme einer Ange...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Zusätze:
- Verfasser: Rieske, Monique
- Datum:
- Do, 24.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr H.-O. Schmiedeberg erhält das Wort und begründet den Antrag der CDU-Fraktion, hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung.
Es folgt ein Meinungsaustauch.
Herr H.-O. Schmiedeberg stellt daraufhin den Antrag, dass Anträge der Fraktionen bis zur Herausgabe der Einladung einzureichen sind.
Anschließend lässt Herr Raphael Wardecki über den Antrag der CDU-Fraktion mit der vorgenannten Änderung abstimmen.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, § 5 (1) Satz 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird wie folgt neu gefasst:
Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, müssen dem Vorsitzenden bis zur Herausgabe der Einladung in schriftlicher Form vorgelegt werden.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, in § 3 wird folgender Absatz (5) eingefügt:
(5) Die Aufnahmen von Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen während der öffentlichen Gemeindevertretersitzung ist grundsätzlich nur für Journalisten gestattet. Die Genehmigung kann auf Antrag von der Gemeindevertretung im Einzelfall entzogen werden. Andere Anwesende dürfen nur auf Antrag und mit Zustimmung der Gemeindevertretung Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen vornehmen. Sollte sich jedoch ein/eine Gemeindevertreter/in in seinen/ihren persönlichen Rechten eingeschränkt fühlen, so ist dies von dem/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung umgehend zu unterbinden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
289,4 kB
|