10.10.2019 - 5 Informationen zum Bebauungsplan Nr. 2 "Gewerbeg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Seitens des Planungsbüros Mahnel werden die Planinhalte dargestellt. Insbesondere die Wechselwirkungen bezogen auf die Abstände, die aufgrund des zulässigen Schalles entstehen, für die Festsetzung Mischgebiet oder Gewerbegebiet.

 

Folgende weitere Arbeitsschritte sind durchzuführen:

Erstellung eines Schallschutzgutachtens für den Bestandteil Gewerbegebiet, für die Umwandlung in ein Mischgebiet. Hierzu sind städtebauliche Verträge mit den Begünstigten abzuschließen, um die Kostenübernahme für die Erstellung des Schallschutzgutachtens zu gewährleisten. Seitens des Vorhabenträgers wird derzeit beabsichtigt, nur eine Fläche des Gewerbegebietes umzuwandeln in ein Wohnmobilhafen. Mit der Stadt Klütz ist abzustimmen, wie mit der Erweiterungsfläche zu verfahren ist. Wird diese jetzt auch ausgewiesen als Wohnmobilhafen und der Vorhabenträger greift dann auf diese Fläche nicht zurück, ist das ein Planungsnachteil für die Stadt Klütz. Ein entsprechendes Abstimmungsgespräch zwischen der Stadt Klütz, dem Vorhabenträger und der Verwaltung ist hierzu erforderlich.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Schallschutzgutachten ist beauftragt. Je nachdem, wie die Schallwirkungen sind wird der Plan angepasst. 

 

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