10.10.2019 - 7 Informationen zur Satzung über den Bebauungspla...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Seitens des Planungsbüros werden die Planungsziele und Absichten der Stadt Klütz erläutert. Insbesondere wird auf die Frage der Stadt Klütz zum Erfordernis des B-Planes eingegangen, da die Planung sich auf einen bestehenden Parkplatz bezieht. Es hat sich herausgestellt, dass die Erstellung des B-Planes erforderlich ist, um im Nachhinein eine Baugenehmigung für den Parkplatz erwirken zu können, ansonsten droht die Nutzungsuntersagung durch den Landkreis. Wenn der B-Plan aufgestellt wird, sollen auch Infrastruktureinrichtungen für die Strandversorgung vorgesehen werden.

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