10.10.2019 - 10 Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl n...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

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Folgende Festlegungen sind in die Satzung einzuarbeiten:

 

  • Für Ferienwohnungen sind mindestens 2 Stellplätze vorzusehen.
  • Für Ferienwohnungen soll keine Möglichkeit der Ablösung gegeben werden.
  • Die Satzung soll für das gesamte Gemeindegebiet ausgelegt werden. Damit zwingt man auch zur Erstellung des Stellplatznachweises in den Ortslagen.

 

Zum Satzungstext:

§ 2 Allgemeines

Abs. 4) Es wird hinterfragt, inwieweit Busstellplätze im Innenstadtbereich überhaupt umsetzbar sind. Beispiele dafür sind Literaturhaus, Klützer Eck usw.

 

§ 7 Finanzielle Ablösung

Abs. 4) Änderung von „Hauptausschuss“ in „Stadtvertretung“

 

Zu den Richtzahlen:

Es ist näher zu definieren, wie viel Stellplätze für Wohnungen Ein- und Mehrfamilienhäusern nachgewiesen werden sollen. Seitens des Bauausschusses wird präferiert, dass ein Stellplatz pro Wohnung vorgehalten werden muss.

 

Im weiteren Verfahrensweg sind die Kosten für die Stellplätze zu kalkulieren, insbesondere unter der Maßgabe, dass seitens der Festsetzungen Trinkwasserschutzgebiet erhöhte Anforderungen für die Stellplätze in Klütz bestehen.

 

Die Satzung ist auch in den anderen Gremien zu bearbeiten.

 

 

Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Die gewünschten Festlegungen wurden eingearbeitet.

 

Sofern Busstellplätze aus tatsächlichen Gründen nicht hergestellt werden können (z. B. fehlende Fläche im Innenstadtbereich), ist eine Ablöse zu entrichten. Diese finanziellen Mittel kann die Gemeinde dann zur Herstellung von Stellplätzen auf geeigneten Flächen verwenden. Städtische Betriebe wie das Literaturhaus werden von der Regelung ausgenommen.

 

Die Kosten für Stellplätze wurden durch das Ingenieurbüro Möller kalkuliert. Als Grundlage für die Berechnung werden die Kosten für 1 qm in Pflasterbauweise im Trinkwasserschutzgebiet veranschlagt (75,- €).

 

Die Satzung wird zur Bearbeitung in die anderen Gremien gegeben.

 

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Anlagen zur Vorlage

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