05.09.2019 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Schultz, Maria
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 05.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Klütz wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Teil der Ortslage Hofzumfelde. Der Planbereich wird begrenzt:
- im Norden durch vorhandene Baugrundstücke der Ortslage Hofzumfelde, die über einen Stichweg und die Landesstraße erschlossen werden,
- im Osten durch die Landesstraße,
- im Süden und im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
- Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Vorgenannte Änderungen sind einzuarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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