05.09.2019 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 der Stad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des Planungsbüros werden die Planinhalte dargestellt. Folgende Punkte sind einzuarbeiten:

 

  • Pensionen sollen nicht zugelassen werden
  • Ferienwohnungen sind zulässig, entsprechend der jetzigen Regelungen in der BauNVO (Baunutzungsverordnung)
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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Klütz wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Teil der Ortslage Hofzumfelde. Der Planbereich wird begrenzt:

-       im Norden durch vorhandene Baugrundstücke der Ortslage Hofzumfelde, die über einen Stichweg und die Landesstraße erschlossen werden,

-       im Osten durch die Landesstraße,

-       im Süden und im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft.

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Vorgenannte Änderungen sind einzuarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage