27.08.2019 - 6 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 41...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erörtert den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Ziel war es, eine Sicherung der Wohnnutzung sowie Baubereiche und Verkehrsflächen im Entwurf festzusetzen. Eine weitere Festlegung ist die Art der Nutzung, Ferienwohnen soll auch ausnahmsweise nicht zulässig sein.

 

In der anschließend Diskussion der Ausschussmitglieder wird hinterfragt, warum es keine Festsetzung zum Maß (GRZ, GFZ sowie Trauf- und Firsthöhen) gibt. Es gibt eine rechtskräftige Gestaltungssatzung, die hier zum Tragen kommt, in der sämtliche gestalterische Vorschriften und bebaubare Flächen geregelt sind.

 

Auf Nachfrage von Herrn Chr. Schmiedeberg, ob es eine Handhabe bzgl. Teilungs-Genehmigung für den Bereich der Mehrfamilienhäuser gibt, erklärt Herr Mahnel, dass er im laufenden Verfahren hierzu Gespräche mit den Landkreis NWM führen wird. Ebenfalls wird er mit dem LK NMW klären, welche Art von Gewerbe ausgeübt und festgesetzt werden kann.

 

Anschließend lässt Herr Steigmann über die Beschlussempfehlung sowie die Hinweise „Ferienwohnen soll auch ausnahmsweise nicht zulässig sein.“ sowie „dass die Gestaltungssatzung greift“ abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 41 wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordwesten: durch die Klützer Straße (L 03),

-          im Nordosten:  durch das Grundstück Klützer Straße 3, durch das Grunstück
   der Kita "Strandkinnings" in der Klützer Straße 5a, 

-          im Südosten:  durch die Parkanlage nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße
   sowie durch die Gehölzfläche des Grundstücks Rudolf-
   Breitscheid-Straße 10

-          im Südwesten: durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen sowie
   durch die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 5 und 6. 

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Ferienwohnen soll auch ausnahmsweise nicht zulässig sein sowie dass die Gestaltungssatzung anzuwenden ist.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschlussvorschlag geht am 19.09.2019 in die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage