19.09.2019 - 7 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wardecki informiert eingangs über die Hauptsatzungsänderungen. Anschließend wird Herrn H.-O. Schmiedeberg das Wort erteilt. Er trägt zur Historie vor und gibt entsprechende Erläuterungen. Er ist der Ansicht, dass dem Hauptausschuss mehr Aufgaben übertragen werden sollte.

 

Herr Stadler und Frau Sagemann hinterfragen die von der CDU- und SPD/LINKE-Fraktion vorgeschlagene Änderung zu der Kürzung der Wertgrenze zum § 5 Abs. 3 (a) auf 200,01 €. Hierzu kommt es zu einer Diskussion seitens der Gemeindevertreter. Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag, einzeln über die Punkte in § 5 abzustimmen. Dies wird einstimmig befürwortet.

 

§ 5 Abs. 1

Änderung auf 8 Gemeindevertreter  8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

 

§ 5 Abs. 3

Der Hauptausschuss trifft folgende Entscheidungen innerhalb folgender Wertgrenzen:

a) über Verträge, die auf einmalige Leistungen, ab 200,00 Euro bis 5.000,00 Euro gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen ab 200,01 Euro pro Monat bis 1.000,00 Euro pro Monat; bei monatlichen oder wiederkehrenden Leistungen darf insgesamt ab 10.000,00 Euro bis 20.000,00 Euro nicht überschritten werden

 

b) über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10 bis 25 v.H. der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nur zwischen 500,01 Euro und 5.000,00 Euro sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 500,01 Euro bis 2.500,00 Euro je Ausgabenfall,

 

Diesen Änderungen wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg macht den Vorschlag, die grün-farbigen Wertgrenzen zu berücksichtigen. Diesem Vorschlag wird mit 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

c) bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb einer Wertgrenze von 2.000,01 Euro bis 10.000,00 Euro, bei Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden, innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,01 Euro bis zu 25.000,00 Euro, sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes innerhalb einer Wertgrenze von 50.000,01 Euro bis 500.000,00 Euro sowie über die Vergabe von Aufträgen nach der UVgO von 2.000,01 Euro bis zum Wert von 50.000,00 Euro und nach der VOB von 10.000,01 Euro bis zum Wert von 150.000 Euro,

 

§ 6 Ausschüsse

Frau Bräunig stellt den Antrag die Formulierung des Kreistages zu nutzen.

 

(1) Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Haré-Niemeyer. Die Gemeindevertretung kann für jedes Ausschussmitglied bis zu zwei stellvertretende Ausschussmitglieder wählen. Stellt der Wahlvorschlagsträger mehr als ein Ausschussmitglied, kann er für diesen Ausschuss in derselben oder bis zur doppelten Anzahl gleichrangige Stellvertreter benennen. Für den Amtsausschuss wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt.

 

Anschließend wird über die neue Ausschussbildung (Vergabeausschuss und Sonderausschuss Ferienwohnungen) diskutiert. Herr Grollmisch erfragt, ob die Ausschüsse dauerhaft oder zeitweilig bestehen bleiben sollen. Es wird eingeschätzt, dass die Ausschüsse dauerhaft tagen sollen. Die Ausschussbildung sowie die Anzahl der Mitglieder werden stark diskutiert.

 

Anschließend wird beantragt, § 6 Abs. 2 e) und f) wie folgt zu ändern bzw. ergänzen:

 

e) Vergabeausschuss

Vorbereitung der Beschlüsse für die Gemeindevertretung in Angelegenheiten der Strandkorbvermietung sowie der Vermietung von Strandzugängen mit den dazugehörigen Strandabschnitten unter Anwendung einschlägiger Rechtsnormen; Begleitung von Vergabeverfahren.

 

Der Vergabeausschuss setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Der Ausschuss tagt nichtöffentlich.

 

f) Sonderausschuss Ferienwohnen

Der Sonderausschuss setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Der Ausschuss tagt nichtöffentlich.

 

(3) Die Sitzungen der Ausschüsse nach Abs. 2 sind mit Ausnahme des Vergabeausschusses und des Sonderausschusses Ferienwohnen öffentlich. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

(5) Dieser Absatz wird komplett gestrichen.

 

Diesem Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

§ 7 Bürgermeister/Stellvertreter

Die Wertgrenzen sind entsprechend des § 5 anzupassen. Dies wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bestätigt.

 

Im Weiteren sind die Änderungen bzw. Ergänzungen des Hauptausschusses sowie die Ergänzungen der CDU-Fraktion zu berücksichtigen. Dies wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bestätigt.

 

§ 9 Entschädigungen

Hier kommt es zu einer Diskussion über die Entschädigung des Seniorenbeirates. Es soll bei dem Entschädigungsbetrag von 35,00 € bleiben.

 

Die Änderungen bzw. Ergänzungen des Hauptausschusses sowie die Ergänzungen der CDU-Fraktion sind zu berücksichtigen. Dies wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bestätigt.

 

Anschließend lässt Herr Wardecki über die Hauptsatzung nebst den vorgenannten Änderungen abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Hauptsatzung, nebst den vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

5

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Anmerkungen zur Hauptsatzung wurden entsprechend eingearbeitet. Es erfolgte eine Freigabe seitens der URAB, sodass mit Datum vom 9.12.2019 die Bekanntmachung erfolgte.

 

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