Die Entscheidungen des Bürgermeisters entsprechend der Hauptsatzung werden seitens der Gemeindevertreter zur Kenntnis genommen.
In diesem Zusammenhang stellt Herr Chr. Schmiedeberg den Antrag, dass zukünftig zu den Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen entsprechende Lagepläne beizufügen sind.