30.07.2019 - 8.4 Beschädigung einer Blutpflaume in der Schloßstraß...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Die Verwaltung berichtet, dass die schadenverursachende Firma ein Sichtprotokoll zur Beurteilung des Schadens durch ein Fachbüro für Baumgutachten und Baumbewertung hat durchführen lassen.

Die Quintessenz wird verlesen:

Es handelt sich um einen Astbruch an einer geschwächten Blutpflaume. Eine Sanierung im eigentlichen Sinne ist nicht notwendig. Eine Asteinkürzung kann in Betracht gezogen werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Pflaume durch ihre Vorschäden in einem statisch bedenklichen Zustand ist, ein Baumerhalt nicht wirklich erfolgen kann (auch ohne Schadenseintritt.“

 

Mehrheitlich äußern die Ausschussmitglieder ihr Unverständnis und hegen ernsthafte Zweifel an dem Ergebnis der Sichtkontrolle.

 

Die Verwaltung hat die untere Naturschutzbehörde informiert.

 

Die Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass die Fachaufsicht (uNB) ein (Gegen)-Gutachten erstellen sollte. Die Verwaltung soll sich diesbezüglich mit dem Landkreis in Verbindung setzen, um u. a. die Kosten eines solchen Gutachtens zu erfragen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Die Stadt Klütz als Straßenbaulastträger hat für die eventuelle Erstellung eines Baumgutachtes die Kosten zu übernehmen. Die uNB des LK NWM ist für die Erstellung eines Baumgutachtes nicht in der Verantwortung.

 

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