06.08.2019 - 10.1 Straßenausbaubeiträge

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Chr. Schmiedeberg informiert den Bauausschuss über das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 24.06.2019. Inhaltlich besagt das Gesetz, dass die Straßenausbaubeiträge für die betroffenen Grundstückseigentümer ab dem 01.01.2018 abgeschafft sind. Für Straßenbaumaßnahmen, die mit Spatenstich bis zum 31.12.2019 begonnen worden sind, erstattet das Land M-V den Kommunen die Verluste aus den Einnahmen der Straßenausbaubeiträge. Demnach sollte versucht werden für möglichst viele Straßenzüge bis zum 31.12.2019 den ersten Spatenstich vollzogen zu haben.


Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es zurzeit keine Beschlusslage durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gibt, bzgl. eines Straßenausbaues. Um in den Genuss, der von Herrn Chr. Schmiedeberg angesprochenen Erstattungen durch das Land M-V zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie bspw. ein vorhandenes geprüftes Straßenbauprojekt einschließlich Bauprogramm, Beschlüsse der Gemeindevertretung, Darstellung im Haushaltsplan.

 

Man verständigt sich darauf, dass für die Gemeindevertretung eine Beschlussvorlage gefertigt wird, in der dargestellt wird, welche Maßnahmen für diesen Sachverhalt infrage kommen könnten, einschließlich der Darstellung der einzuleitenden Schritte.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

entsprechende BVL auf GV am 19.09.2019