25.06.2019 - 2 Ernennung des Bürgermeisters der Gemeinde Kalkh...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Pechmann ruft den Tagesordnungspunkt 2 – Ernennung des Bürgermeisters der Gemeinde Kalkhorst – auf. Die Ernennung des Bürgermeisters der Gemeinde Kalkhorst übernimmt Frau Schultz (Beauftragte nach § 83 KV M-V als 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Gemeinde Kalkhorst).

 

Frau Schultz übernimmt ab jetzt. Frau Schultz und Herr Neick stehen auf. Frau Schultz ernennt Herrn Neick unter Verlesen des Textes der Ernennungsurkunde zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Kalkhorst. Frau Schultz übergibt Herrn Neick die Ernennungsurkunde.

Anschließend nimmt Frau Schultz Herrn Neick den Diensteid nach § 48 LBG M-V per Handschlag ab.

 

Herr Neick übernimmt jetzt als Bürgermeister der Gemeinde Kalkhorst die Sitzungsleitung.