14.05.2019 - 7.4 Beschädigung einer Blutpflaume

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

In der Schloßstr. vor Haus Nr. 44 ist eine Blutpflaume durch die Baufirma, welche mit den Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau beschäftigt ist, erheblich verletzt worden (großer Ast abgängig). Schadensersatzpflicht (Ersatzpflanzung) muss geprüft werden. Es gibt Zeugen, die das beobachtet haben.

Reduzieren

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Der Schaden wurde durch einen von der WEMACOM beauftragten Gutachter begutachtet. Es wurde festgestellt, dass die Blutpflaume von einem Pilz "Pflaumen-Feuerschwamm", befallen ist.

 

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4197&TOLFDNR=107314&TOLFDNR=107314&selfaction=print