Es erfolgt der Hinweis auf das Vorhandensein von Bärenklau in Niederklütz, wahrscheinlich auf Privatgrundstücken. Hier soll die Verwaltung tätig werden, um das weitere Ausbreiten zu verhindern.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Es gibt keine rechtliche Grundlage die Eigentümer der privaten Grundstücke aufzufordern, eine Beseitigung des Riesenbärenklaus zu veranlassen.