16.04.2019 - 16 Brücke über den Tarnewitzer Bach (Br.Nr.23)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter beraten zum Sachverhalt. Es muss abschließend geprüft werden, ob die Brücken in den alternativen Zuwegungen so ausgelegt sind, dass die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge diese gefahrenfrei nutzen können. Zusätzlich sollen Poller aufgestellt werden, damit die Befahrbarkeit für Schwerlaster ausgeschlossen wird.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Ausführungsvariante: Variante 2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Instandsetzung / Erneuerung der Brücke Nr.23 über den Tarnewitzer Bach wird ohne Fördermittel realisiert.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Prüfung zur Befahrbarkeit Brücke Mariannenweg erfolgt. Brücke Mariannenweg ist bis zu 30t ausgelegt, FFW und Rettungsfahrzeuge können diese nutzen.

Ausführung Variante 2 - Ausschreibung in Erstellung, Ausschreibung und Realisierung Brückenbau stehen noch aus

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4191&TOLFDNR=106216&selfaction=print