16.05.2019 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Horn ist weiterhin befangen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst den Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 liegt südwestlich der Ortslage Groß Schwansee wird wie folgt begrenzt:

-         nördlich:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-         östlich:  durch die westlich der Lindenstraße gelegenen bebauten Grundstücke
Lindenstraße Nr. 1 bis 21 und die von denen als Gartenland genutzten Grundstücksteile sowie die Grundstücke Ahornweg Nr. 1b, c, d,

-         südlich:  durch den Weg zum Strand,

-         westlich:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 25 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25  der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann erst nach Genehmigung des Bebauungsplanes oder nach Genehmigung der zugehörigen 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes erfolgen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Klaus Horn

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

An zuständiges Planungsbüro weitergeleitet. Bekanntmachung erfolgt nach Genehmigung des FNP.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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