25.04.2019 - 9 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 22 der Sta...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Frau Lederer erklärt ihre Befangenheit.

 

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel erklärt die einzelnen Missstände in dem vorliegenden B-Plan. Er geht im Einzelnen auf die vorliegenden Änderungsbegehren ein, weist mehrere Wege auf, wie der B-Plan ggf. geändert werden könnte.

 

Folgende Verfahren wären grundsätzlich möglich:

 

Eine Teilaufhebung bzw. Aufhebung des B-Planes Nr. 22, somit würde der Stand nach § 34 BauGB geschaffen werden. Hier ist nur zu bedenken, dass keinerlei Einfluss auf Gestaltungsmöglichkeiten sowie auf die GRZ bestehen würde.

 

Es wird die Anregung von Seiten der Ausschussmitglieder gegeben, eine Gestaltungssatzung für den Bereich festzulegen, um doch noch bei diversen Vorhaben mitreden zu können.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass eine Aufhebung des B-Planes grundsätzlich ausscheidet, da man doch noch die Ziele für die Regelung der Bebauung mit entscheiden möchte.

 

Es wird angeregt, Rücksprache mit dem Landkreis NWM zu halten, um diverse Lösungsvarianten zu diskutieren, die zu einer Problembeseitigung der Missstände im Plangebiet führen könnte.

 

Ebenfalls weist Herr Mahnel den Lösungsweg auf, den B-Plan zu generalisieren, um auf das Wesentliche abzuzielen, sodass die Baugrenzen angepasst werden und Nutzungsbereich neu definiert werden. So könnte man allen Antragstellern sowie allen anderen gerecht werden.

 

Die Beschlussfassung wird zurückgestellt, bis die abschließenden Gespräche mit dem Landkreis NWM geführt worden sind. Es ist zu überdenken, ob sämtliche Missstände aufgenommen werden. Hier ist abzuwägen, wer die Missstände aufnimmt – Planungsbüro Mahnel, Landkreis, Verwaltung.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Es wird eine Einwohnerversammlung durch geführt mit dem Ziel, dass die Kostenteilung gelöst werden kann. Anschließend soll die Planung starten.