02.04.2019 - 15 Brücke über den Tarnewitzer Bach (Br.Nr.23)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung berichtet über Telefonate vom 02.04.2019:

 

1. Mit der Forst – Herrn Rabe

Die Bewirtschaftung der Waldflächen erfolgt über Zufahrten aus Christinenfeld und über die Anlage des Regenbogen Camps. Es besteht keine Notwendigkeit die besagte Brücke von Seiten der Forst mit schwerer Technik zu befahren. Lt. Aussage von Herrn Rabe ist ein Brückenbauwerk für Fußgänger und Radfahrer bzw. für Verkehr bis 7,5 t ausreichend.

 

2. Bewirtschafter der Grünlandflächen – Landwirtschaftsbetrieb Klützer Winkel

Die Bewirtschaftung der Grünlandflächen erfolgt höchstens 2x jährlich. Kosten - Nutzen - Faktor steht in keinem Verhältnis. Es wird auf den Flächen nur Heu gemacht. Hier ist keine große schwere Technik erforderlich. Sofern sich die Gemeinde für ein Brückenbauwerk mit einer Tonnagebegrenzung bis 7,5 t entscheidet, wird die Befahrung der Flächen übers Hinterland erfolgen.

 

Der Bürgermeister Herr Schmiedeberg wird bis zur GV am 16.04.2019 die Stellungnahme der FFW, zur Notwendigkeit der Befahrbarkeit der Brücke und Erreichbarkeit der Waldflächen, einholen.

 

Lt. Aussage von Herrn Grollmisch, ist für Rettungswagen eine Durchfahrtsbreite von 3,00 m und eine Tonnagebegrenzung von 7,5 t ausreichend.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Ausführungsvariante: Variante 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt: Die Instandsetzung / Erneuerung der Brücke Nr. 23 über den Tarnewitzer Bach wird ohne Fördermittel realisiert.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage