21.03.2019 - 14 Entwicklung der Amtsumlage für die Gemeinde Kal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neick teilt mit, dass seit dem Jahr 2017 es im Amt Klützer Winkel zu einer vermehrten Personalaufstockung gekommen ist bei gleichzeitiger Abgabe von Aufgaben (z.B. im Bereich Wohngeld, Lohn-/Gehaltsabrechnung, EDV usw.). Zusätzlich sind zahlreiche Investitionsentscheidungen getroffen worden (z.B. Umbau des Amtsgebäudes, Parkplatzerweiterung). Die Beschlussfassungen erfolgten vielfach ohne Benennung der finanziellen Auswirkungen auf die Höhe der Amtsumlage, wie zuletzt Beschlussfassungen aus der Amtsausschusssitzung am 19. März 2019 erneut zeigten. Bisher wurden die daraus resultierenden Erhöhungen der Amtsumlage durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage gestützt. Diese Mittel sind aufgebraucht. Die Gemeinde Kalkhorst kann die aktuellen, mittel- und langfristen finanziellen Auswirkungen der zuvor benannten Personal- und Investitionsentscheidungen auf den gemeindlichen Amtsumlageanteil nicht nachvollziehen.

 

Seitens der Gemeindevertretung wird daher folgender Beschluss gefasst.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, das Amt Klützer Winkel zu beauftragen, beginnend ab dem Jahr 2017 anhand der vorgenommenen Entscheidungen zum Personalaufwuchs, zur Abgabe von Aufgaben und zu Investitionen getrennt nach Haushaltsjahren jeweils die Auswirkung des gemeindlichen Anteils der Amtsumlage zum Basisjahr 2016 der Gemeindevertretung aufzuzeigen. Die Stützung der Amtsumlage durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage hat dabei unberücksichtigt zu bleiben.

 

Als Termin zur Vorlage hat die Gemeindevertretersitzung den 18. April 2019 festgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Die Höhe der Amtsumlage beinhaltet für das jeweilige Haushaltsjahr alle voraussichtlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen. Somit selbtsredend auch alle Personalaufwendungen als auch alle investiven Auszahlungen.

Für die Jahre 2016 und 2017 waren noch keine Entnahmen aus den Rücklagen erforderlich. Im Gegenteil, wies doch das Jahresergebnis für 2017 wieder einen Überschuss in der Ergebnisrechnung sowie eine Zunahme der liquidne Mittel in den Finanzrechnung aus.

Das Jahresergebnis für 2018 steht noch nicht abschließend fest. Hier wird es aller Voraussicht nach aber zu einem Jahresfehlbetrag kommen. Dieser wird allerdings geringer ausfallen als geplant.