07.03.2019 - 9.6 Wohngebäude-Errichtung Goldbeck

Beschluss:
verwiesen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

In der Ortslage wird ein Wohngebäude errichtet. Offensichtlich ist das Fundament zu hoch.

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Die Zuständigkeit obliegt dem LK NWM als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4153&TOLFDNR=105612&TOLFDNR=105612&selfaction=print