07.03.2019 - 5 Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Zum Programmsatz Windeignungsgebiete:

 

Die Stadt Klütz ist durch die Windeignungsgebiete 05/18 und 52/18 nicht direkt betroffen. Belange des Denkmalschutzes können wohl in Vereinbarung gebracht werden bzw. die Windenergieanlagen in Vereinbarung mit den Anforderungen an den Denkmalschutz. Eine entsprechende Fachuntersuchung bzw. ein Fachbeitrag findet sich in den Unterlagen. Bedenken werden vorgetragen hinsichtlich der Möglichkeiten für den Bereich der planerischen Öffnungsklausel in Neuenhagen. Hier ist zu sichern, dass keine Beeinträchtigungen für das Denkmal und die Schlossanlage Bothmer entstehen. Dies ist aus Sicht der Stadt Klütz nicht gesichert. Hier ist entsprechend eine Regelung herbei zu führen.

 

Die Stadt Klütz bittet, das schlüssige Gesamtkonzept zu überprüfen. Gerade in Bezug auf die Flächengröße von 36 ha, die Mindestgröße ist gerade erreicht bzw. geringfügig überschritten, wie sie für ein Eignungsgebiet erforderlich ist, stellt unter dem Gesichtspunkt, dass eine sechsfache Überdeckung im Zusammenhang mit dem Stromverbrauch gesichert ist, die Notwendigkeit der Flächenausweisung dieses Gebietes am Tor zur Fremdenverkehrsregion in Frage.

 

Aus Sicht der Stadt Klütz sind Aufwand und Nutzen in diesem Falle nicht im Verhältnis und durch das schlüssige Gesamtkonzept nicht begründet. Die Stadt Klütz bittet auf die Ausweisung des Gebietes zu verzichten, so dass maximal die Anforderungen der einzigartigen Schlossanlage von Bothmer gesichert werden. Im Rahmen der Gesamtabwägung bieten sich innerhalb des betrachteten Raumes andere Flächen und Gebiete besser an, als dieses von der Fläche stark begrenzte Gebiet am Eingangstor in die Fremdenverkehrsregion “Klützer Winkel“.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage