26.02.2019 - 5 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Campingplatz-Ost“ für eine Teilfläche des Wohnmobilparks, Ostseeallee 58, in Boltenhagen. Das Plangebiet mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 20 m² befindet sich im Nordosten des Flurstücks 199/1 der Flur 1, Gemarkung Boltenhagen.

Der Geltungsbereich ist in den beigefügten Übersichtskarten dargestellt. Die Übersichtskarten sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Der Bebauungsplan Nr. 22a i.d.F. der 1. Änderung soll dahingehend geändert werden, dass die Errichtung eines Kassenhauses für den Wohnmobilstellplatz planungsrechtlich zulässig ist. Dafür soll im Norden der Ursprungsplanung eine kleine Teilfläche des jetzigen SO TI (Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Touristische Infrastruktur) in ein SO Camping (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Campingplatz) umgewidmet werden. Hier soll eine Baugrenze in den Ausmaßen des Kassenhauses einschließlich der Terrasse festgesetzt werden. Darüber hinaus wird in den textlichen Festsetzungen dieses Gebiet als ein weiterer Baubereich 1 gemäß der Ursprungssatzung definiert, in dem u. a. Verwaltungseinrichtungen zulässig sind. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kassenhauses geschaffen.

 

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage