26.02.2019 - 7 Maschinen Strandbewirtschaftung (wird mündlich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di, 26.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
In der Sitzung des WTU-Ausschusses am 27.11.2018 wurde folgender Auftrag an die Verwaltung erteilt:
„Es wurde mitgeteilt, dass der Bauhof Boltenhagen Fördermittel zur Beschaffung von Maschinen für die Strandbewirtschaftung erhalten hat. Hierzu soll die Verwaltung in der Stadtvertretung Informationen (Art der Fördermittel, Fördersumme und Förderquote) mitteilen.“
Die Verwaltung berichtet, dass Boltenhagen für die Vorhaben „Errichtung einer Lager- und Behandlungsanlage für Strandräumgut in Tarnewitz“ Fördermittel gemäß der Infrastrukturrichtlinie erhalten hat. In dem Vorhaben werden auch Ausstattungsgegenstände gefördert. Diese Ausstattungsgegenstände sind die Fahrzeuge.
Die Förderquote betrug 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Infrastrukturrichtlinie wird den Ausschussmitgliedern überreicht.
Es wird kritisch angemerkt, dass es nicht zumutbar ist, dass sich die ehrenamtlichen Ausschussmitglieder ( schon gar nicht bei einer Tischvorlage ) komplett in die Förderrichtlinien einlesen. Die Verwaltung sollte zukünftig eine Essenz mit den wichtigsten Eckpunkten aus den Richtlinien vorbereiten.
Als Ausschussmitglieder brauchen wir die Informationen von der Verwaltung, welche Projekte sind ggf. förderfähig, wie kann die Bewirtschaftung des Strandes wirtschaftlich erfolgen etc..
Die Anregung bezüglich der Mitnutzung der Strandbewirtschaftungsmaschinen aus Boltenhagen für die Klützer Strandbereiche wird die Anmerkung gegeben, dass auch hier die Kosten und die Nutzungszeiten abgewogen werden müssten. Die Ausschussmitglieder bevorzugen jedoch, den jetzt beschrittenen Weg zur Entsorgung des Strandgutes weiter zu verfolgen, da das wahrscheinlich der günstigere Weg für die Stadt Klütz ist. Momentan werden verschiedenen Varianten getestet, z.B. mehrfach sieben, absammeln auf dem Acker usw..
Es erfolgt eine rege Diskussion u.a. über die Fördervoraussetzungen dieser
Infrastrukturrichtlinie, insbesondere über die Erforderlichkeit eines regionalen touristischen Konzeptes. Boltenhagen kann sich diesbezüglich auf den bestehenden Masterplan Boltenhagen 2020 beziehen.
Die Ausschussmitglieder sehen die Erarbeitung eines Masterplanes / Gesamtentwicklungsplanes als integriertes Gesamtkonzept für die Stadt Klütz als sehr wichtig für die geordnete Gesamtentwicklung der Stadt und ihrer Ortsteile an und halten dessen Erarbeitung für dringend notwendig. Für die Erarbeitung sollte eine ausschussübergreifende Arbeitsgruppe gebildet werden, die die Eckpfeiler des Gesamtentwicklungskonzeptes erarbeitet, aus dem dann Prioritäten für die Umsetzung in den nächsten Jahren abgeleitet werden können.
Auf einer der nächsten WTU-Ausschusssitzungen soll der Masterplan von Boltenhagen thematisiert werden.
Beschluss:
Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Erarbeitung eines Masterplanes / Gesamtentwicklungsplanes als integriertes Gesamtkonzept für die Stadt Klütz und ihrer Ortsteile. Für die Erarbeitung soll eine ausschussübergreifende Arbeitsgruppe gebildet werden, die die Eckpfeiler des Gesamtentwicklungskonzeptes erarbeitet, aus dem dann Prioritäten für die Umsetzung in den nächsten Jahren abgeleitet werden können.
Dies wird einstimmig beschlossen.