26.02.2019 - 6 Ausschilderungen Naturstrand Wohlenberger Wieck...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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In der Sitzung des WTU-Ausschusses am 27.11.2018 wurde folgender Auftrag an die Verwaltung erteilt:

„Bezüglich der Informationen zum Naturstrand /Sanierung der Strandzugänge sollte versucht werden Fördermittel einzuwerben, ähnlich wie es z.B. die Gemeinde Hohenkirchen gemacht hat.“

 

Die Verwaltung berichtet, dass eine Förderung über LEADER grundsätzlich möglich ist und überreicht den Ausschussmitgliedern die Förderrichtlinie.

 

Hohenkirchen erhielt eine LEADER-Förderung für das Vorhaben „Anfertigen einer Konzeption zur nachhaltigen Strandnutzung im Bereich der Wohlenberger Wieck“.

 

Die Förderquote beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Bruttokosten, wobei davon 10 % der Fördersumme von der Kommune als nationaler Kofianteil übernommen werden muss. Die „Netto-Förderquote“ beträgt mithin ca. 80 %.

Frist für die Beantragung ist der 30. Juni eines Jahre für eine Förderung im darauffolgenden Jahr.

Die Fördermittelbeantragung ist ein zweistufiges Verfahren. Mit einer Projektskizze bewirbt man sich um die Zustimmung der Lokalen Aktionsgruppe LEADER.

 

Nach Vorliegen der Zustimmung erfolgt die eigentliche Antragstellung beim StALU.

 

Hohenkirchen möchte mit der Konzeption die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Strandnutzung untersuchen lassen. Die Konzeption dient somit als Basis für verschiedene Maßnahmen. Deren Finanzierung muss dann später geklärt werden.  Nach Fertigstellung des Konzeptes der Gemeinde Hohenkirchen sollte sich der WTU  ( selbstverständlich auf Nachfrage bei der Gemeinde Hohenkirchen) das Konzept ansehen, was dort enthalten ist, um ggf. zur einheitlichen Gestaltung der Wohlenberger Wieck arrondierende Maßnahmen zu entwickeln.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, für die „Ausschilderungen Naturstrand Wohlenberger Wieck“ keinen LEADER-Antrag zu stellen.

 

Es ist 20.05 Uhr. Herr Holst nimmt an der Sitzung teil. Somit sind 6 von 7 Ausschussmitgliedern anwesend.

 

Einstimmig sprechen sich die Ausschussmitglieder für folgende Vorgehensweise aus:

Der Bürgermeister wird sich in einem offiziellen Schreiben mit dem Naturschutzbund NABU und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Verbindung zu setzen, um sie für die Thematik zu sensibilisieren und zur nächsten WTU-Ausschusssitzung einzuladen. Ziel sollte sein, dass die Naturschutzverbände die Ausschilderung fachlich begleiten und die Kosten übernehmen. Ggf. kann der BUND den Strand in Teilbereichen, die nicht der Strandnutzung dienen bewirtschaften und dort Informations- / Erlebnisbereiche schaffen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Sowohl NABU als auch BUND wurden durch den BM angeschrieben. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor.