31.01.2019 - 2.1 Ladenschlussgesetz

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

 

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Eine Bürgerin merkt an, dass sie seitens der Gemeindevertretung enttäuscht sei, da diese sich nicht genügend für die Gewerbetreibenden in Bezug auf die Neuregelung der Öffnungszeiten hinsichtlich der Bäderregelung eingesetzt hat. Herr Chr. Schmiedeberg teilt mit, dass sich die Gemeinde über die Verbände eingebracht hat. Im Vergleich zu Klütz, findet die Bäderregelung in Boltenhagen Anwendung. Gleichwohl sind wir mit dem Kompromiss zwischen dem Wirtschaftsministerium und der Gewerkschaft nicht einverstanden. Eine Klage könnte aber bedeuten, dass es für alle Kommunen keine Ausnahmeregelung geben würde.

 

Sie verweist auf den 2. Abschnitt § 14 des Ladenschlussgesetzes, wonach hier Sonderregelungen getroffen werden könnten.

 

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Kurverwaltung,  zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Öffnungszeiten zu ermöglichen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Das örtliche Ordnungsamt hat wiederholt der Kurverwaltung und den Geschäftsstellen in der Gemeinde aufgezeigt, welche Möglichkeiten laut Ladenöffnungsgesetz bestehen.

Eine Nutzung dieser Möglichkeiten wurde bisweilen nicht beantragt.

 

 

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