31.01.2019 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 "Alte Feu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do, 31.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:32
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steigmann erörtert die Empfehlungen des Bauausschusses. Der Bauausschuss hat empfohlen, den Geltungsbereich zu erweitern, bezogen auf das rechts vom Dünenweg aus betrachtete Waldgrundstück. Dort ist eine Erschließungsstraße für die Imbiss-Errichtung und die Gaststätte Zur Lesehalle einzuarbeiten.
Herr Gniwotta merkt an, dass die finanziellen Auswirkungen nicht ausgewiesen wurden. Herr Chr. Schmiedeberg erklärt, dass es sich hier lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt und zu erwartende Kosten derzeit nicht beziffert werden können.
Im Anschluss lässt Herr Chr. Schmiedeberg über den Beschlussvorschlag des Bauausschusses abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Alte Feuerwehr".
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 44 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden:durch die Strandpromenade,
- im Osten:durch den Küstenschutzwald,
- im Süden:durch den Küstenschutzwald,
- im Westen:durch den Dünenweg.
2.Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Umnutzung und Erweiterung des bestehenden alten Feuerwehrgebäudes als Gemeinbedarfseinrichtung (z.B. multifunktionale Nutzung als Kinder- und Jugendclub, Seniorentreff, Begegnungsstätte, Heimatstube, Filmvorträger, Veranstaltungen, Ausstellungen, etc.),
- Umbau für maximal 2 nutzbare Ebenen,
- Herstellung von Stellplätzen für besondere Bedarfsgruppen an Personen,
- Errichtung einer WC-Anlage, integriert in bzw. angebaut an das vorhandene Gebäude oder als separates Gebäude, ggf. auch von der Öffentlichkeit nutzbar,
- Berücksichtigung der Waldbelange,
- Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes.
3.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4.Der Geltungsbereich ist zu erweitern, bezogen auf das rechts vom Dünenweg aus betrachtete Waldgrundstück. Dort ist eine Erschließungsstraße für die Imbiss-Errichtung und die Gaststätte Zur Lesehalle einzuarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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