21.02.2019 - 9 Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
- Datum:
- Do, 21.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen nimmt die Teilfortschreibung des Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg zur Kenntnis und bittet um Berücksichtigung folgender Anmerkungen
Zum Programmsatz Windeignungsgebiete:
Durch das Windeignungsgebiet 52/18 ist die Gemeinde Damshagen im Süden des Gemeindegebietes betroffen. Hier sieht die Gemeinde eine direkte Betroffenheit, die auch Auswirkungen auf die Ortsteile innerhalb des Gemeindegebietes hat. Unter Berücksichtigung der Anforderungen an die gemeindliche Entwicklung und an den Gesundheitstourismus ist die Gemeinde Damshagen an der Bewahrung der natürlichen und landschaftlichen Gegebenheiten interessiert. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Gemeinde zur Entwicklung des Gesundheitstourismus ist auszuschließen, dass sich Beeinträchtigungen für die Entwicklung der Gemeinde ergeben; dies ist bereits durch Verzicht auf Darstellung des Eignungsgebietes im Regionalen Raumentwicklungsprogramm zu berücksichtigen. Unabhängig davon ergeben sich aus Sicht der Gemeinde keine Erkenntnisse, dass die hochgradig berührten Belange des Arten- und Biotopschutzes in angemessener Weise berücksichtigt werden. Es werden zwar formale Ableitungen dargelegt. Die Gemeinde erhebt jedoch weiterhin ihre Zweifel an der Notwendigkeit und ausreichenden Begründung für die Ausweisung dieses Eignungsgebietes. Die Inanspruchnahme des kleinen Eignungsraumes von 36 ha, der ohnehin im Rahmen weiterer Untersuchungen hinsichtlich seiner Größe nachzuweisen wäre steht aus Sicht der Gemeinde nicht im Verhältnis zu den erheblichen Auswirkungen auf die eigene wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde, die nun gerade auf den Gesundheitstourismus und dem Ruheempfinden aufbaut. Die Gemeinde befürchtet sowohl negative Auswirkungen auf den Menschen als auch auf den Naturerlebnisraum sowie den Artenschutz. Deshalb ist auf die Darstellung des Eignungsgebietes zu verzichten; zumal die erforderliche Größe/Mindestgröße für Eignungsgebiete als Zielsetzung des RREP gerade so eingehalten wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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