21.02.2019 - 10 B- Plan Nr. 9 Ortsmitte Stellshagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel stellt den aktuellen Planungsstand vor. Er geht auf die intensive Straßennutzung ein und schlägt die Errichtung eines einseitig begleitenden Geh-/Radweges durch die Investoren vor. Der An- und Abreiseverkehr muss wegen der geringen Straßenbreite bedacht werden. Das derzeitige ungeordnete Parken soll durch die Schaffung eines Parkplatzes geordnet werden. Dieser könnte bei künftigen Straßenbaumaßnahmen durch den Ort fortgesetzt werden. Die straßenseitige Bauflucht verbleibt entsprechend der Planungsansätze.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.             
     
  2. Das Plangebiet liegt im Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen. Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          im Osten:   durch   den   Geltungsbereich   des B-Planes Nr. 4 der

Gemeinde Damshagen bzw. die zugehörigen Änderungen (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4) für das „Gutshotel Stellshagen“ und Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Süden:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Westen: durch bebaute Grundstücke.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
     
  2. Die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage