16.01.2019 - 11 Beschluss zur Neufassung der Satzung über die S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Longerich erläutert die Änderung in der Neufassung anhand der synoptischen Darstellung.

  • § 3 Abs.1 wieder einpflegen: In der Zeit vor den Wahlen ist den Parteien die erforderliche Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung ihres Wahlkampfes zu erteilen (max. 3 Monate vor der Wahl), soweit nicht höherrangige Belange des Straßenbaus, der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder anderweitige straßenbezogenen Belange entgegenstehen.
  • § 5 Abs.7 ergänzen: Im Bereich der Stadt Klütz hat das Anbringen von Werbebanner in einer Größe von 0,5 m x 3,00 m nur an den Ortseingängen (Landesstraße von Boltenhagen kommend vor dem Kreisverkehr; Landesstraße vor Grevesmühlen kommend Einfahrt Schloßstraße) zu erfolgen.
  • § 14 Abs. a) Satz streichen: Die einmalige Gebühr wird im Genehmigungsverfahren erhoben,
  • Anlage 1: Klütz, Ortseingang Lübecker Straße ergänzen
  • Anlage 3: Nr. 5 b) je Werbebanner täglich – 3,00 Euro ergänzen
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Beschluss:

Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Klütz und über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung) mit den vorgenannten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

4

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0