11.12.2018 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Neick erläutert, warum diese Beschlussvorlage nochmals auf der Tagesordnung ist. Er erklärt, dass aufgrund eines Urteils des OVG M-V Grundstücksnachbarn zu einem Geltungsbereich eines B-Planes nach § 24 KV M-V befangen sind.

 

In diesem Zusammenhang erklärt sich Herr Horn als befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil. 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.             
     
  2. Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage Groß Schwansee wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          östlich:  durch die westlich der Lindenstraße gelegenen bebauten Grundstücke
Lindenstraße Nr. 1 bis 21 und die von denen als Gartenland genutzten Grundstücksteile sowie die Grundstücke Ahornweg Nr. 1b, c, d,

-          südlich:  durch den Weg zum Strand,

-          westlich:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
     
  2. Die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Klaus Horn

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage